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Magic der Firma Hainlein © Mark Schumburg

Magic Ludewigt > Meyer > Hainlein

Name des Projektes 22 Nr. 1 Magic Typologische Bauaufgabe Offenes Rundfahrgeschäft Bauform Skelettbau Baujahr und Bau Nr. 3/1989  54011 Hersteller Heinrich Wilhelm Huss Maler Jacques Courtois Dekorationsthematik Zirkus – Welt Inhaber 1989-90 Ludewigt (Oldenburg) 1991-96 Kopp (Paris/F) 1997 Meyer (Dresden) 1997-06 Hainlein & Meyer GbR (Berlin) 2007-13 Rudi Hainlein (Berlin) Baugeschichte 1989 entwickelte die Firma […] Mehr lesen →

Maigler 2008

Maigler, Peter, Hrsg.: Oktoberfest! Ein literarischer Wiesnbummel. München 2008.

Mann 2005

Mann, Thomas: Tonio Kröger. In:  Die Erzählungen. Frankfurt a.M. 2005. S. 284.

Marchal

Marchal, Fabienne u. François. L’art forain. Paris 2002.

Märchen und Liedergut

Diese Dekorationsthemen wurden meist auf den Schmuckdachkanten von Kinderkarussells von Wilhelm Hennecke von Fritz Laube gemalt. Ergänzung folgt

Maritime Malerei

Die maritime Malerei auch Marinemalerei ist ein Bereich der Malerei, der die See, beziehungsweise das Meer, Schiffe und sonstige Wasserfahrzeuge auch in Verbindung mit Landschaften, Personen und Ereignisse zeigt.
Die Entwicklung als eigenständiges Thema begann im 16. Jahrhundert, gelangte im 17. Jahrhundert in den Niederlanden zu einer ersten Blüte aber im deutschsprachigen Raum erst am Ende des 19. Jahrhunderts.
Auf den Schmuckdachkanten von Schaustellergeschäften findet man die maritime Malerei bereits vor 1900 auf den aus England importierten Schiffskarussells.

Beispiele im Archiv:

Schiffskarussell
Seesturmbahn
Happy Sailor

Erich Knocke im Schaustellermuseum.
Foto Brigitte Aust

Markt- und Schaustellermuseum Essen

Die umfangreiche Sammlung des Markt- und Schaustellermuseum Essen, wurde von dem Schausteller Erich Knocke zusammengetragen Unfassbar, dass dieses außergewöhnliche Museum im Jahre 2021 geschlossen und die vielen Exponate verkauft wurden.  Mehr lesen →

Marktrecht

Könige und Herren, Bischöfe und Klöster waren Träger des Marktrechts. Die Marktgründungen, die mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ab 900 einhergingen, sind durch Königsurkunden belegt, in denen die Marktrechte verliehen wurden. Mit dem Privileg, das die Abhaltung von Märkten erlaubte, wurden Marktbesucher und Marktort unter königlichen Schutz gestellt (Marktfrieden). Mit dem Aufkommen städtischer Selbstverwaltung ab Ende des 10. Jahrhunderts ging das Marktwesen von den Grund- und Stadtherren auf die Gemeinde über. Die Kaufleute, auch die nicht sesshaften, übten eine eigene genossenschaftliche Gerichtsbarkeit aus, meist beschränkt auf Fragen, die den Handel oder die Lebensmittel betrafen. Zum Ausbau des Marktrechts trug die Gründung von Markt- und Messegerichten mit eigener Prozessordnung für Schnellverfahren bei. Die Einnahmen aus Standgeldern, Gebühren, Steuern und Zöllen waren eine wesentliche Einnahmequelle der Städte. Ein großer Marktplatz oder eine Messe konnte nicht von den heimischen Kaufleuten leben. Beschränkungen wurden außer Kraft gesetzt und Händler aus der ganzen Welt zum Waren- und Informationsaustausch zugelassen. Das Marktrecht bildete vielfach den Ausgangspunkt für Stadtrecht und moderne Stadtentwicklungsplanung.

Marktstudie 2000

Marktstudie der Freizeit- und Tourismusberatung GmbH Köln 2000. Wirtschaftsfaktor Volksfest. Auftraggeber: Deutscher Schaustellerbund, Berlin, 2000

Marktstudie 2012

Marktstudie der ift Freizeit- und Touristenberatung GmbH Köln 2012. Wirtschaftliche Bedeutung der Volksfeste in Deutschland Aktuelle Situation, Entwicklungen, Trends. Auftraggeber: Deutscher Schaustellerbund, Berlin, 2012