Glossar

Begriffe aus der Schausteller-Branche

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Privat

(Schausteller-Umgangssprache): Umgangssprachlich bezeichnet der Schausteller die Menschen, die nicht der Berufsgruppe der Schausteller angehören als „von Privat“ oder „Private(r)“.

Reihengeschäfte

(Schausteller-Umgangssprache): nennt man alle Spiel- oder Verkaufsgeschäfte die am Rand (auch Randbebauung genannt) eines Festplatzes platziert sind.

Reisegewerbe

Mit der Einführung der Gewerbeordnung im Jahre 1794 erhielt das Fahrende Volk unter dem Begriff Reisegewerbe eine Gewerbefreiheit.  Von den zuständigen Behörden wurden begrenzte Konzessionen für Schausteller, eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen ausgestellt. Die Form der Gewerbeausübung wurde in der Wander-Gewerbeordnung festgelegt. Belegt ist, dass am 9.11.1864 von der Königlichen Bezirksregierung […] Mehr lesen →

Reisegewerbekarte

Mit der Einführung der Gewerbeordnung im Jahre 1794 erhielt das Fahrende Volk unter dem Begriff Reisegewerbe eine Gewerbefreiheit.  Von den zuständigen Behörden wurden begrenzte Konzessionen für Schausteller, eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen ausgestellt, die in der Reisegewerbekarte dokumentiert wurden. Belegt ist, dass am 9.11.1864 von der Königlichen Bezirksregierung Arnsberg der Witwe […] Mehr lesen →

Reiseroute

(Schausteller-Umgangssprache): nennt der Schausteller den Terminplan seiner Veranstaltungen, die er im Laufe einer Saison besucht.

Rollende Tonne

(Schausteller-Umgangssprache): Eine zweischaalige, waagerecht liegende Röhre, deren innere Röhre sich dreht. Sie ist meist als Spaßfaktor in oder direkt neben einem Belustigungsgeschäft integriert. Z.B. Im Hof-Freu-Haus.

Säulenverkleidung

(Umgangssprache/Schausteller): Ab den 1950er werden die tragenden Stützen der Dachkonstruktion vom Autoskooter und später auch von einigen Karussells mit Kunststoffblenden dekorativ verkleidet.

Schaubude

(Amtssprache/Schausteller-Umgangssprache): Einrichtung, in der Personen ohne vorwiegend aktive Beteiligung unterhalten werden durch Ausstellung von Kuriositäten, Abnormitäten, Haien, Reptilien, Wachsfiguren, persönliche Darbietungen usw.
Bis zum Zweiten Weltkrieg waren besonders Siebolds Schaubuden auf Deutschlands Volksfesten vertreten.
Zu den sogenannten Schaugeschäften werden auch Boxbuden zugeordnet. Dort werden im Innern des Zeltbaus Boxkämpfe ausgetragen. In dem vorgelagerten Wagen auch Parade genannt, werden die Kämpfe angepriesen und die Zuschauer und eventuelle Boxer aus der Zuschauermenge angeworben. 

Schaukelmechanismus

Eine Art Scheren-Konstruktion, die unter einem Karussellpferd angebracht ist. Sie ermöglicht die Bewegung des hölzernen Pferdes, durch manuelle Kraft der Reiterin oder Reiter nach vorne und hinten. Die Rauf- und Runter-Bewegung der Pferde erfolgt dagegen mit Hilfe einer Kommisionsstange ohne manuelle Kraft.
Fritz Bothmann erlangte 1887 das deutsche und auch das französiche Patent für die Erfindung des Schaukelmechanismus. Damit sicherte er sich den alleinigen Export von diesen speziellen Karussellpferden.

Schausteller

Der Schausteller definiert sich selbst als Jemand, der nach Schaustellerart sein mobiles Geschäft (Fahr-, Belustigungs-, Verkaufs-, Warenausspielungs- oder Schaugeschäft) betreibt und mit Wohn- und Gerätewagen Volksfeste beschickt.
In der Regel sind Schausteller keine Artisten, Akrobaten o.ä.
Mittelpunkt ihrer Schaustellung ist daher nicht die persönliche Darbietung.