Aufgrund der Terroranschläge in den USA am Dienstag, den 11.09.2001, bei denen die beiden Türme der World Trade Center in New York einstürzten, veranlasste die Stadt Bonn den Pützchens Markt sofort zu schließen und das Abschlussfeuerwerk abzusagen.
Obwohl die meisten Menschen entsetzt waren, teilten nicht alle Beschicker und Besucher des Pützchens Markt die Entscheidung zur vorzeitigen Schließung der Veranstaltung. Der Bonner General-Anzeiger berichtete am 6. November 2001 über die Schadensersatzklage, die von Uwe Hölzgen gegen die Stadt Bonn eingereicht wurde. Kommentar der Verfasserin)
Festwirt verlangt von der Stadt Schadensersatz
Pützchens Markt Uwe Hölzgen nennt keine Summen, signalisiert aber Gesprächsbereitschaft. Rückendeckung vom Deutschen Schaustellerbund. Stadtdechant hielt es für richtig, den Rummel vorzeitig zu beenden.
Die vorzeitige Schließung von Pützchens Markt und die Absage des Feuerwerks am 11. September wegen der Terroranschläge in den USA hat ein Nachspiel. Die Stadt hat „ein anwaltliches Schreiben“ erhalten und muss sich nun mit einer Schadensersatzforderung auseinandersetzen.
Der Brief, dessen Eingang Stadtsprecher Friedel Frechen gestern bestätigte, stammt von Uwe Hölzgen, dem Wirt der Bayernfesthalle. „Er fordert die Stadt auf, den ihm entstandenen Schaden anzuerkennen“, sagte Frechen. Wie berichtet, hatte Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann den Rummel nachmittags abgesagt. „Wir werden den Brief angemessen beantworten“, sagte Frechen. Eine Summe sei zurzeit nicht im Gespräch.
Über Zahlen wollte auch Hölzgen gestern nicht sprechen, ruderte ein wenig zurück: „Ich bin grundsätzlich gesprächsbereit“, signalisiert er der OB. Trotzdem hält er ihre Anordnung für „eine Überreaktion. Sie war nicht berechtigt, den Markt zu schließen.“ Als die Polizei sein Zelt geschlossen hatte, „waren gerade 7.500 Mark an Bestellungen in der Kasse registriert.“ Alles habe storniert werden müssen. „Hinzu kamen die angeschlagenen Fässer.“
Hölzgen: Eine Absage habe es laut Vertrag nur wegen höherer Gewalt („für uns in Bonn bestand keine Gefahr“) oder von Amts wegen geben dürfen, wenn etwa ein Fahrgeschäft nicht in Ordnung ist. Für ihn wäre es die richtige Lösung gewesen, den Markt ohne Feuerwerk ruhig ausklingen zu lassen. „Man kann sich nicht nur einen Berufszweig raussuchen. Ist denn in der Stadt ein Kaufhaus oder eine Kneipe geschlossen worden?“, fragt der Schausteller. Laut Hölzgen verlangen auch Kollegen Schadensersatz, was die Stadt bislang nicht bestätigen kann.
Der Festwirt bekommt Rückendeckung vom Deutschen Schaustellerbund (DSB), der der OB am 2. November geschrieben hat und die vorzeitige Beendigung des Jahrmarkts für nicht glücklich hält. Die OB habe in die Verträge zwischen den zugelassenen Schaustellern und Markthändlern eingegriffen, „ohne dass hierfür eine wohl juristisch tragfähige Begründung vorgelegen hätte“. Laut DSB sind den Schaustellern erhebliche finanzielle Schäden entstanden. Dieckmanns Anordnung kommt nach DSB-Auffassung einem Berufsverbot gleich. Die Stadt sollte nun über eine entsprechende Kompensation durch Kostenermäßigung beziehungsweise einen Schadensausgleich nachdenken.
Zum Thema passt ein Prüfungsantrag der Beueler CDU für die November-Sitzung der Beueler Bezirksvertretung. Es geht darum, „ob man nicht einmalig Pützchens Markt schon am Donnerstagabend eröffnen sollte“, sagte Fraktionssprecher Günter Dederichs, „als Ersatz für den ausgefallenen Dienstag“. Die Stadt soll nun Für und Wider abwägen.
Stadtdechand Wilfried Schumacher steht hinter der OB-Entscheidung. Für ihn war das keine moralische, sondern eine gesellschaftliche Frage. „Besondere Situationen wie der 11. September, als die Welt den Atem angehalten hat, erfordern das Handeln der Organe des Gemeinwesens. Die OB ist ein solches, sogar gewähltes Organ, das hier für alle entschieden hat“, sagte Schumacher gestern zum GA.
Abschrift vom originalen Zeitungsartikel © Margit Ramus
Quellen | General-Anzeiger 6. November 2001 |