Als Sakrales Fest bezeichnet man je nach Region die Kirmes, Kirchweih oder Kerbe. Die Gründungen gehen meist bis ins Mittelalter zurück. Sie waren mit kirchlichen Festen zur Erinnerung an die Kirchweihe, eine Reliquienüberführung oder eine Patronatsfeier verbunden und sind es bis zur Gegenwart. wie z.B. Lullus-Fest in Bad Hersfeld. Es wird zum Gedächtnis an den Todestag des Heiligen Lullus, den Erzbischof von Mainz und Gründer der Reichsabtei Hersfeld gefeiert .
Von 852 an soll am Todestag des „Heiligen Lullus“ ein Kirchenfest für das gesamte Volk, also ein Volksfest, gefeiert worden sein.
Zu den ältesten Festen gehört auch das Kiliani-Volksfest in Würzburg, welches im Oktober des Jahres 1030 verbrieft worden war. Sie sind im Festkalender der Gemeinden verankert, werden traditionell gepflegt und weitergeführt.
Der religiösen Handlung und einer Prozession, bei der Reliquien des Heiligen öffentlich zur Schau getragen wurden, schloss sich eine weltliche Feier an. Das Volk strömte in die Stadt, und nutzte nach dem Besuch der Messe die aufgebauten Waren- oder Krammärkte zum Essen, Trinken, Tanzen, sonstigen Lustbarkeiten und Schaustellungen.
Gaukler, Artisten und Spielleute rundeten das bunte Treiben ab. Sie machten das hohe Kirchen- und Patronatsfest zur willkommenen Unterbrechung im Alltag der Bevölkerung.
Überlieferte Urkunden belegen, dass in deutschen Einzelstaaten im 11. und 12. Jahrhundert das Sakrale Feste vom jeweiligen Bischof der Gemeinde genehmigt und beurkundet wurde und die damit verbundenen einmal im Jahr stattfindenden Märkte, als sogenannte Jahrmärkte auch durch König- oder Fürstlichen Erlass manifestiert wurden.
Dazu einige Beispiele:
- Im Markt- und Schausteller-Museum Essen wird eine Urkunde des Historischen Vereins für das Gebiet des ehemaligen Stiftes Werden aufbewahrt, in der im Jahre 974 die Genehmigung zu einem Jahrmarkt in der Gemeinde Essen-Werden durch Kaiser Otto II. bekundet ist.
- Kiliani-Volksfest. Am 13. Oktober des Jahres 1030 verlieh Kaiser Konrad II. „auf Fürbitte unserer lieben Gemahlin Gisela und unseres edlen Sohnes Heinrich“ (Petzoldt 1983. S. 261) dem Bischof von Würzburg das Recht, alljährlich neben den gewöhnlichen Krammärkten einen Jahrmarkt, auf dem Gaukler ihre Künste darboten und fahrende Händler ihre Waren feil boten, abhalten zu dürfen. In der Folge wurde der Markt auf den Namenstag des heiligen Kilian im Juli verlegt. Nach einem feierlichen Hochamt gab es zur großen Freude aller Beteiligten einen Ablass der Sünden.
- Bremer Freimarkt. Nur wenige Jahre später, am 16. Oktober des Jahres 1035, verlieh Kaiser Konrad II. dem Bremer Erzbischof Bezelin das Recht, zweimal jährlich in Verbindung mit großen Kirchenfesten einen Jahrmarkt abzuhalten. (Petzoldt 1983. S. 434)
- Speyer. 1245 wurde in der Pfalz in Speyer der erste Jahrmarkt abgehalten. Neben dem freien Geleit der Handelsleute wurde auch hier der schon erwähnte Marktfrieden eingeführt. Er besagte, dass alle Vergehen, die während der durch eine Marktfahne am Rathaus angezeigten Marktdauer begangen wurden, „mit doppeltem Strafmaß belegt wurde.“ (Lehmann 1952. S. 21)
- Libori-Fest. In Paderborn wurde im 11. Jahrhundert ein Fest zur Domkirchweihe unter Bischof Meinwerk erwähnt. Seit dem 22. Juli 1327 werden die Domkirchweihe sowie das Namensfest des Dompatrons, des heiligen Liborius, dessen Gebeine im Jahre 836 von Le Mans nach Paderborn überführt wurden, gefeiert. (Petzoldt 1983. S. 253)
© Margit Ramus
Quellen | Historischer Verein für das Gebiet des ehemaligen Stiftes Werden. Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden. 10. Heft Stadtarchiv Essen. Kettwig 1904. S. 12f. In der Germania Sacra wird die Eintragung als gefälscht ausgewiesen. Stüwer, Wilhelm, in: Germanica Sacra Neue Folge 12. Erzbistum Köln Die Reichsabtei Werden a.d.Ruhr. S. 12f. Zens, Hans / Böhmer, Rudi: Menschen, Buden, Attraktionen Annakirmes in Düren, Festschrift für 350 Jahre Dürener Annakirmes, Düren 1988. S. 7. Irsigler/Lasotta 1998. S. 126 Petzoldt 1983. S. 424) |
Weitere Literatur | Irsigler/Lasotta 1998. S. 126 |