Glossar A - Z

Lauf- und Belustigungsgeschäfte

Im Laufgeschäft bewegt sich der Besucher zu Fuß auf einem vorgeschriebenen Parcours durch die Anlage und trifft auf unterschiedliche Attraktionen wie Luftgebläse, Rollende Tonnen und andere Belustigungen.
Belustigungsgeschäfte dagegen sind Anlagen, in denen sich Personen zu ihrer und zur Belustigung anderer Personen betätigen können.
Als Laufgeschäft bezeichnete man schon am Ende des 19. Jahrhunderts das sogenannte Lachkabinett oder Lachhaus, indem sich die Personen vor ihren verformten und verzerrten Spiegelbildern amüsierten.
Zu den Belustigungsgeschäften gehört der Irrgarten. Er wird bereits  in den 1890er Jahren im Komet erwähnt. Das Aussehen ist nicht überliefert.

Schreiben Sie uns einen Kommentar

Haben Sie ergänzende Informationen? Über sachdienliche Hinweise freuen wir uns.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *