siehe auch Laufgeschäft (Amtssprache): Belustigungsgeschäfte sind Anlagen, in denen sich Personen zu ihrer und zur Belustigung anderer Personen betätigen können. Im Laufgeschäft bewegt sich dagegen der Besucher zu Fuß auf einem vorgeschriebenen Parcours durch die Anlage und trifft auf unterschiedliche Attraktionen wie Luftgebläse, Rollende Tonnen und andere Belustigungen.