Glossar A - Z

Baubuch

siehe Fliegende Bauten (Schausteller-Umgangssprache): Statische Pläne und Berechnungen von Fliegenden Bauten.
Alle Fahrgeschäfte müssen ein sogenanntes Baubuch, mit Plänen und statischen Berechnungen mit sich führen, dass nach der hauptamtlichen TÜV-Untersuchung, jeweils für ein oder zwei Jahre verlängert wird. Im Baubuch werden die kostenpflichtigen Bauabnahmen vor jeder Veranstaltung von der örtlichen Baubehörde dokumentiert.

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