Die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ englisch
„Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity“
ist eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit seit 2008 erstellt.
Die repräsentative Liste umfasst kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Ziel ist, das Immaterielle Kulturerbe weltweit sichtbar zu machen und das Bewusstsein um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu repräsentieren und zu stärken.
Die Repräsentative Liste wird seit 2008 jährlich durch neue Eintragungen kultureller Ausdrucksformen ergänzt. Deutschland nahm das Übereinkommen im Jahr 2013 an.
Nominierungen können von nationalen Regierungen bei der UNESCO eingereicht werden.
Über die Aufnahme neuer Elemente entscheidet der
„Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“
bei seiner jährlichen Tagung im Winter.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen, die bei der alle zwei Jahre stattfindenden UNESCO-Generalversammlung aus Vertretern der beteiligten Staaten gewählt werden.
Als Voraussetzung für die Nominierung einer kulturellen Ausdrucksform auf die Repräsentative Liste muss sie zuvor in ein national erstelltes Verzeichnis aufgenommen worden sein. Daher erstellt jeder Vertragsstaat eine Nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes zur Dokumentation und Inventarisierung des nationalen Immateriellen Kulturerbes.
© Margit Ramus
| Quellen | https://de.wikipedia.org/wiki/Repr%C3%A4sentative_Liste_des_immateriellen_Kulturerbes_der_Menschheit UBESCO-Kommission Deutschland Sitz Bonn
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