Dem Kulturgut Volksfest verwandte Themen, wurden in der Bundes Republik Deutschland in der Vergangenheit bereits einige Male in die Liste der Immateriellen Kulturgüter Deutschlands aufgenommen. Deshalb freuen wir uns ganz besonders, dass nun auch die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ dazu gehört.
2014 Aufnahme des Malchower Volksfestes in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2014 Aufnahme des Peter-und-Paul-Festes Bretten in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2015 Aufnahme des Schützenwesens in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2016 Aufnahme des Barther Kinderfestes in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2016 Aufnahme des Eisenacher Sommergewinns in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2016 Aufnahme der Sennfelder und Gochsheimer Friedensfeste in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2018 Aufnahme des Further Drachenstichs in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2018 Aufnahme der Fürther Michaelis-Kirchweih in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2021 Aufnahme des Kamenzer Forstfestes in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
2023 Aufnahme des Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Zur Aufnahme des Zirkus in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes liegt folgender Auszug des Antrags vor:
Zirkus Bewerbungsformular für Bundesweites-Verzeichnis Fragen 3-6
2026 Aufnahme der „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie wurde am 27. März 2026 von der Deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt worden.
Hier ist der Link: www.unesco.de/staette/
© Margit Ramus

