Mit der Einführung der Gewerbeordnung im Jahre 1794 erhielt das Fahrende Volk unter dem Begriff Reisegewerbe eine Gewerbefreiheit. Von den zuständigen Behörden wurden begrenzte Konzessionen für Schausteller, eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen ausgestellt, die in der Reisegewerbekarte dokumentiert wurden.
Belegt ist, dass am 9.11.1864 von der Königlichen Bezirksregierung Arnsberg der Witwe Heinrich Heitmann aus Kamen für das „Aufstellen eines Karussells mit Musikbegleitung auf einer Drehorgel im Regierungsbezirk Münster 1865“ ein Gewerbeschein ausgestellt worden ist. (Stadtmuseum Münster 1986. S. 129)
Damals wurde ein Wandergewerbeschein für die Schausteller von der jeweiligen Heimatbehörde ausgestellt. Inzwischen nennt man die Legitimation Reisegewerbekarte, deren Besitz für den Schausteller zur Ausübung des Reisegewerbes nach wie vor Pflicht ist.
Margit Ramus
Quellen | Stadtarchiv von Münster. Stadtmuseum Münster 1986. |