Glossar A - Z

Marktrecht

Könige und Herren, Bischöfe und Klöster waren Träger des Marktrechts. Die Marktgründungen, die mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ab 900 einhergingen, sind durch Königsurkunden belegt, in denen die Marktrechte verliehen wurden. Mit dem Privileg, das die Abhaltung von Märkten erlaubte, wurden Marktbesucher und Marktort unter königlichen Schutz gestellt (Marktfrieden). Mit dem Aufkommen städtischer Selbstverwaltung ab Ende des 10. Jahrhunderts ging das Marktwesen von den Grund- und Stadtherren auf die Gemeinde über. Die Kaufleute, auch die nicht sesshaften, übten eine eigene genossenschaftliche Gerichtsbarkeit aus, meist beschränkt auf Fragen, die den Handel oder die Lebensmittel betrafen. Zum Ausbau des Marktrechts trug die Gründung von Markt- und Messegerichten mit eigener Prozessordnung für Schnellverfahren bei. Die Einnahmen aus Standgeldern, Gebühren, Steuern und Zöllen waren eine wesentliche Einnahmequelle der Städte. Ein großer Marktplatz oder eine Messe konnte nicht von den heimischen Kaufleuten leben. Beschränkungen wurden außer Kraft gesetzt und Händler aus der ganzen Welt zum Waren- und Informationsaustausch zugelassen. Das Marktrecht bildete vielfach den Ausgangspunkt für Stadtrecht und moderne Stadtentwicklungsplanung.

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