Glossar A - Z

Gewerbeordnung

Erst mit dem Preußisch Allgemeinen Landrecht von 1794 ergaben sich grundlegende Veränderungen der rechtlichen Situation für das Fahrende Volk.
Bis weit ins 18. Jahrhundert zählten nahezu alle, die keinem sogenannten ehrbaren Beruf nachgingen, keinen festen Wohnsitz besaßen und daher in keine Gesellschaftsform hineinpassten, zu den Fahrenden. Das Leben war hart und gefahrenreich, denn die fahrenden Leute galten als vogelfrei. In vielen deutschen Städten musste das Fahrende Volk zu einer bestimmten Tageszeit vor die Stadttore ziehen.
Endlich wurde 1794 die Gewerbefreiheit eingeführt. Die zuständigen Behörden vergaben zum ersten Mal begrenzte Konzessionen für Schausteller, eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen.
Die Form der Gewerbeausübung wurde in der Wandergewerbeordnung festgelegt. Belegt ist, dass am 9.11.1864 von der Königlichen Bezirksregierung Arnsberg der Witwe Heinrich Heitmann aus Kamen für das „Aufstellen eines Karussells mit Musikbegleitung auf einer Drehorgel im Regierungsbezirk Münster 1865“ ein Gewerbeschein ausgestellt worden ist. (Stadtmuseum Münster 1986. S. 129)

©  Margit Ramus

Stadtarchiv von Münster. Stadtmuseum Münster 1986.
Irsigler/Lasotta 1984.

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