Wir haben es geschafft!
Seit dem 27. März 2026 ist die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ von der Deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Was ist ein „Immaterielles Kulturerbe“?
Als „Immaterielles Kulturerbe“ werden lebendige Alltagskulturen oder auch kulturelle Ausdrucksformen wie z.B. Handwerkskünste, Bräuche und Feste bezeichnet, die sich durch ihre Anwendung in der Vergangenheit, der Gegenwart und naher Zukunft auszeichnen und von Generation zu Generation weitergegeben werden.
Was ist unser „Immaterielles Kulturerbe“?
Unsere Traditionen, unsere überlieferte Lebensweise und unser vielfältiges Wissen und Können, das in Gemeinschaften praktiziert und von Generation zu Generation weitergeben wird, – das ist die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“. Sie ist nun als zu schützendes Kulturgut anerkannt.
Für uns Schaustellerinnen und Schausteller bedeutet die Entscheidung sehr viel!
Blickt man zurück in unsere Geschichte, ist es fast schon unfassbar, wie weit und schwierig der Weg vom Fahrenden Volk des Mittelalters zum Schausteller der Gegenwart war.
Seit dem Mittelalter zogen die „Fahrenden Leute“ im deutschsprachigen Raum von Stadt zu Stadt anlässlich der dort stattfindenden Jahrmärkte. Unter ihnen waren Händler, Barbiere und Kaufleute verschiedener Herkunft. Dazu gesellten sich ortsansässige Zuckerbäcker, Schlachter, Wirtsleute, Handwerker wie Schmiede, Schlosser oder Tischler.
Komödianten, darunter waren Gaukler, Musikanten und Artisten, rundeten das bunte Bild des Jahrmarktes ab.
Bis Ende des 18. Jahrhundert mussten sie jedoch bei Einbruch der Dunkelheit die Stadt verlassen. Übernachtet haben sie in Planwagen oder selbstgebauten einfachen Fuhrwerken außerhalb der Stadtmauern.
Die Fahrenden Leute hatten kein leichtes Leben, keine bürgerlichen Gesetze schützten sie und sie durften auch keine Heiligen Sakramente empfangen. Das heißt, keine Taufe, keine Kommunion, keine kirchliche Ehe und kein Pastor durfte ihre Beerdigung begleiten.
Als Teil des sogenannten Fahrenden Volks des Mittelalters wurden Schausteller diskriminiert und auch später noch lange von bürgerlichen und kirchlichen Rechten ausgeschlossen.
Erst mit dem ‚Preußisch Allgemeinen Landrecht von 1794’ wurden die Bedingungen für sie besser. Zum ersten Mal wurden begrenzte Konzessionen ausgestellt, für eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen. Etwa 70 Jahre später wurde die Gewerbeausübung der Schausteller in der Wandergewerbeordnung festgelegt.
Und nun, knapp 250 Jahre später, ist das Wirken der etwa 6000 Schaustellerfamilien, die auf 9750 großen und kleinen Volksfesten in Deutschland während der Saison leben und arbeiten, als ein zu schützendes Kulturgut offiziell von der UNESCO Kommission anerkannt worden, und damit für alle Zeiten geschützt.
Dies berechtigt uns zuversichtlich in unsere Zukunft zu schauen.
Ich bin stolz, an diesem Antrag als Gründerin und Gesellschafterin der Kulturgut Volksfest gUG federführend mitgewirkt zu haben.
Ich möchte mich auch noch einmal bei den beiden Schausteller-Dachorganisationen, dem Deutschen Schaustellerbund e.V., kurz DSB, und dem Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V., kurz BSM, bedanken für das mir entgegengebrachte Vertrauen, nach drei abgelehnten Anträgen noch einmal einen Antrag schreiben zu dürfen.
Diesen haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht und wir freuen uns sehr über den Erfolg.
Ein kleiner Rückblick zeigt, wie alles angefangen hat
Dazu möchte ich mich zunächst bei den Menschen bedanken, die mich seit 2018 bei den Bemühungen um die Anerkennung der Volksfest- oder Schaustellerkultur als immaterielles UNESCO-Kulturerbe begleitet haben.
Ich danke Andrea Stadler und der bereits verstorbenen Brigitte Aust, beide ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des ehemaligen „Markt- und Schausteller Museums Essen“. Ihnen gilt ein besonderer Dank, den Brigitte Aust leider nicht mehr selbst entgegennehmen kann.
Durch Andrea Stadlers private Bekanntschaft zu Zeev Courarier kam es zum Kontakt mit dem französischen Kultusministerium. Andrea Stadtler, Brigitte Aust und ich, als Gründerin der Kulturgut Volksfest gUG, wurden im Mai 2018 von Isabelle Chave, Generaldirektorin für Kulturerbe vom Französischen Ministerium für Kultur, nach Paris eingeladen.
2017 hatten unsere französischen Schaustellerkollegen das Glück, in ihr nationales Verzeichnis aufgenommen zu werden. In der Folge strebten sie die Aufnahme in das internationale Verzeichnis des UNESCO Weltkulturerbes an. Der Antrag muss jedoch aus drei europäischen Ländern, in denen bereits eine Anerkennung als immaterielles Kulturerbe erreicht ist, gemeinsam gestellt werden.
Nur gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine drei europäischen Länder mit derartigen Anerkennungen, weshalb die Franzosen sehr an einem neuen deutschen Antrag zur Anerkennung als immaterielles Kulturerbe interessiert waren.
In den folgenden Jahren gab es einige von der Europäischen Schausteller Union anberaumte Treffen, zu den Andrea Stadler und ich als Mitglieder des internationalen Expertenteams im Musée des Arts Forains, Paris, geladen waren. Es wurde der zukünftige gemeinsame Antrag zur Aufnahme in die internationale Liste besprochen und alle anwesenden europäischen Nachbarn konnten ihren Teil einbringen. Nach der Ablehnung unseres Antrages 2022 fiel Deutschland aus dem Projekt heraus.
Aber nun zurück zu den Anfängen.
Erster Antrag des Deutschen Schaustellerbund e.V. im Jahre 2013
Ich erinnere mich, dass der Deutsche Schaustellerbund e.V. im Jahre 2013 bereits eine Bewerbung zur Anerkennung der „gelebten Volksfestkultur in Deutschland“ als immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission eingereicht hatte. Schon damals begann eine gute Zusammenarbeit zwischen dem DSB und mir, als man mich bat, „als Expertin auf dem Gebiet der Volksfeste in Deutschland“ ein Empfehlungsschreiben zu verfassen. (Mail vom 18.09.2013)
Begründet wurde der Antrag 2013 vom DSB wie folgt:
„Die Anerkennung der Volksfeste als immaterielles Kulturerbe hilft Politik, Veranstaltern und Schaustellern, die vielen traditionsreichen Volksfeste hierzulande durch kulturpolitische Maßnahmen zu schützen und damit den Volksfesttourismus und die Wirtschaft in den Regionen zu fördern.“ (Punkt 10 in der Bewerbung von 2013)
Im Dezember 2014 wurde der Antrag von der Deutschen UNESCO-Kommission abgelehnt:
Die Begründung lautete: „dass die der Einbezug aller Betreiber angezweifelt wurde, und dass das kommerzielle Interesse im Vordergrund zu stehen scheint“ (Antwortschreiben an den DSB 2014)
Nach der Absage im Jahre 2014 wurde vom DSB kein weiterer Versuch unternommen.
Kommerzielles Interesse ist kein Kriterium für die UNESCO
Wir, Andrea Stadtler, Brigitte Aust und ich wollten es besser machen!
Es war klar, dass kommerzielle Interessen komplett in den Hintergrund rücken mussten, und ebenfalls war es wichtig, alle Schaustellerinnen und Schausteller als Antragstellende mit einzubeziehen.
Was lag näher, als den DSB und den BSM als Vertreter aller bundesweiten Schaustellerinnen und Schausteller mit ins Boot zu nehmen. Beide gaben sofort ihre Zustimmung, gemeinsam mit der Kulturgut Volksfest gUG und dem Markt- und Schausteller Museum Essen einen neuen Antrag einzureichen.
Nach eineinhalb Jahren intensiver Arbeit war es am 22.10.2019 soweit
Der von Brigitte Aust, Andrea Stadler und mir gemeinsam verfasste Antrag mit dem Titel „Volksfestkultur in Deutschland und die Kunst der Schausteller“ wurde auf den Weg gebracht.
Wir waren so voller Zuversicht!
Am 19.03.2021 kam die Ernüchterung
Die deutsche Expertenkommission der UNESCO stellte unseren Antrag zurück, gewährte jedoch eine Überarbeitung.
Die Kommission bemängelte die Angaben zur „differenzierten historisch-kritischen Reflektion der Geschichte und Entwicklung der Kulturform“, außerdem waren die geplanten „Erhaltungsmaßnahmen“ und die „lokale und regionale Identitätsstiftung“ nicht befriedigend dargestellt. Letztendlich war nicht ausreichend erläutert worden, wer die „Trägerinnen und Träger der Volksfestkultur“ sind.
Wir hatten uns strikt an die Fragestellungen gehalten, aber die Kriterien im Antrag sind streng und die Einhaltung vorgegebener Zeichenzahlen erschweren die Antworten nicht unerheblich.
Mehr als Schaustellerin denn als Kunsthistorikerin hatte ich bei manchen Antworten einige Kompromisse eingehen müssen. Die Emotionen und das Herzblut, mit dem die Schaustellerinnen und Schausteller seit Jahrhunderten ihren Beruf voller Lust und Liebe ausüben und an ihre Kinder weitergeben, konnten meiner Meinung nach nicht deutlich genug herausgestellt werden.
Endgültige Ablehnung im März 2022
Alle Punkte, die zur Rückstellung geführt hatten, wurden überarbeitet und am 10. Mai 2021 wurde der Antrag erneut eingereicht.
Am 9. März 2022 wurde er endgültig abgelehnt. Damit war das Vorhaben gescheitert und Deutschland auch aus dem internationalen Projekt ausgeschieden.
Noch einmal meinen Dank für die Zusammenarbeit, bei der ich auch viel habe lernen können.
Aufgeben gibt es nicht
Wer mich kennt, weiß, dass ich nicht gerne aufgebe. Nach vielen Rückschlägen und Niederlagen in meinem Leben bin ich immer wieder aufgestanden. Ich bringe auch die Dinge, die ich anfange, meist zu Ende.
So wollte ich das endgültige Aus unserer Bemühungen um die Anerkennung der Volksfestkultur in Deutschland als immaterielles UNESCO-Kulturerbe einfach nicht hinnehmen. (Ich glaube, das habe ich schon einmal dieses Jahr, im Zusammenhang mit der Digitalisierung unserer Fachzeitschrift Komet, erzählt.)
Inzwischen hatten die belgischen und finnischen Schaustellerkollegen bereits ihre nationale Anerkennung erhalten. Diese stand für Deutschland immer noch aus und das, obwohl ohne Zweifel die deutschen Volksfeste zu den ältesten in Europa gehören. Sie sind älter als Oper- oder Schauspiel-Aufführungen, älter als Museen oder Sportveranstaltungen, älter als alles, was das heutige Freizeitangebot ausmacht.
Volksfeste verbinden schon über ein Jahrtausend die Menschen. Sie haben Kriege, Epidemien und auch Corona überstanden. In unserer schnelllebigen und unruhigen Zeit stärken sie das Heimatgefühl, stehen für Tradition und Brauchtum, fördern den kulturellen, länderübergreifen den Austausch und — was gerade in unserer Zeit so von Bedeutung ist — die Integration.
Es musste doch möglich sein, die Geschichte und Entwicklung der außergewöhnlichen Volksfestkultur in Deutschland sowie das Leben und Arbeiten von uns Schaustellern auf wissenschaftlich fundierte, aber gleichzeitig lebendige und natürliche Weise zu beschreiben und zu erzählen.
Auf meine Anfrage beim DSB, ob man damit einverstanden sei, dass ich einen weiteren Versuch startete und einen neuen Antrag schrieb, erhielt ich am 4. April 2023 per Mail die Antwort, dass der DSB eine erneute Bewerbung nicht nur begrüßte, sondern nach Kräften unterstützen wollte.
Auch Patrick Arens bestätigte im Namen aller Mitglieder des BSM mein Vorhaben, einen neuen Antrag zu verfassen, und versprach jegliche Unterstützung.
Auf ein Neues
Es folgte ein Jahr im Auf und Ab von Selbstzweifel und Selbstvertrauen. Die Antragsformalitäten, die Fragestellungen und die Zeichenbegrenzung waren mir schon vertraut, trotzdem stieß ich oft an meine Grenzen.
Dennoch schrieb ich, löschte wieder, fing von vorne an, feilte so lange, bis ich mit den Antworten zufrieden war.
Ich danke Frau Prof. Dr. Hiltrud Kier, meiner ehemaligen Doktormutter und Frau Prof. Dr. Barbara Schock-Werner, ehemalige Dombaumeisterin von Köln und heutige Präsidentin des Kölner Dombauvereins. Sie lasen mehrfach sehr kritisch Korrektur und schrieben die beiden erforderlichen fachlich und wissenschaftlich fundierten Empfehlungsschreiben, die der Antrag vorschreibt. Das Bildmaterial konnte ich aus meinem großen Fundus nehmen, der mir schon viele Jahre von Mark Schumburg für meine Arbeiten zur Verfügung gestellt wird. Auch ihm an dieser Stelle einmal ein Dankeschön.
Ein weiterer Dank geht an Dr. Helmut Groschwitz aus München, Beratungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern. Er gab mir viele Ratschläge, las abschnittsweise Korrektur und riet den Titel in „Schaustellerkultur“ zu ändern, denn eine Aufnahme der gesamtdeutschen Volksfestkultur sei zu allgemein und hätte kaum Chancen anerkannt zu werden. Dies war ja schon 2014 und 2022 als Ablehnungspunkt aufgeführt worden.
Ein neuer Antrag wird eingereicht
Im Namen vom DSB, BSM und der „Kulturgut Volksfest gUG“ wurde der neue Antrag im Oktober 2023 eingereicht, mit den beiden schon erwähnten Empfehlungsschreiben. Auch das gewünschte Bildmaterial wurde sorgfältig ausgewählt, um das Wirken von uns Schaustellerinnen und Schaustellern, unsere Traditionen, unsere überlieferte Lebensweise, unser vielfältiges Wissen und Können, welches von Generation zu Generation weitergeben wird, darzustellen.
Dann kam im 26. März 2025 die Rückstellung…
Begründung:
„Das Fachkomitee würdigt, dass es sich bei der Schaustellerkultur um eine tradierte, sehr spezifische Lebensweise handelt, die auf vielfältigen Wissensformen und überliefertem Können beruht. Sie ist offen für Veränderungen und integrativ. Positiv hervorzuheben ist zudem die breite Beteiligung der Trägerschaft an der Bewerbung. Ebenfalls positiv gewertet wird, dass sich der Antrag kritisch mit dem eigenen kolonialistischen und rassistischen Erbe auseinandersetzt.
Die kritische Reflexion und Aufarbeitung fallen jedoch in Bezug auf tradierte Formen von Sexismus in Teilen der Kulturform nicht gleichermaßen überzeugend aus. Insbesondere nach medialer Kritik an sexistischen und rassistischen Darstellungen (bspw. 2022 auf dem Stuttgarter Frühlingsfest) bedarf es, insbesondere von Seiten der Verbände, einer transparenteren Form der Aufarbeitung. Idealerweise besteht diese Aufarbeitung aus geplanten zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Darstellungen, die sexuelle Übergriffe und sexistische Diskriminierung verherrlichen“. (Schreiben vom 26.03.2025)
Damit hatte niemand gerechnet
In einer gemeinsamen Videokonferenz am 23.04.2025 mit Vertretern der Deutschen UNESCO-Kommission sowie von unserer Seite Albert Ritter, Frank Hakelberg, Patrick Arens, Jessica Goldbach und mir glaubten wir die Damen und Herren davon zu überzeugt zu haben, dass das Thema Sexismus auf den Fassaden von Schaustellergeschäften längst überwunden worden war.
Gemeinsam mit Frau Goldbach und Herrn Hakelberg formulierte ich die beiden aus Platzgründen im Antrag nur möglichen Sätze zum Thema „Sexismus“ um. Erfreulicherweise gewährte man ein Begleitschreiben zum überarbeiteten Antrag, beides wurden am 27.05.2025 erneut eingereicht.
Auszug aus dem Begleitschreiben:
„Wir wissen alle, dass Sexismus auf althergebrachten und unhinterfragten Geschlechtsrollenklischees beruht, wie sie in unserer Welt immer noch weit verbreitet sind. Er fällt immer erst dann auf, wenn sich mit diesem Thema auseinandergesetzt wird.
Für uns Schaustellerinnen und Schausteller war das Problem der Fassadenmalereien 2023, zum Zeitpunkt der Antragstellung, eigentlich schon erledigt. Geblieben war das Bewusstsein, dass wir sensibler in Bezug auf Sexismus oder Rassismus werden müssen. Nichts liegt uns ferner, als unsererseits dazu beizutragen, dass Frauen auf Volksfesten körperliche oder sexualisierte Übergriffe befürchten müssen.[…]“
„Selbstverständlich beabsichtigen keine Schaustellerin oder kein Schausteller mit provokanten, sexistischen oder rassistischen Bemalungen ihrer Geschäfte das Publikum und Familien mit ihren Kindern zu brüskieren, Menschen zu diskriminieren, abzuwerten oder in ihren Gefühlen zu verletzen.
Dies ist eine Selbstverständlichkeit und Teil unserer Schaustellerkultur. Als Trägerinnen und Träger der Volksfeste pflegen wir unsere Geschäfte sorgfältig und passen sie dem Zeitgeist und dem Anspruch des Publikums stets an. Gemeinsam mit den örtlichen Kirchengemeinden, Schützen- und Gesangsvereinen, Ordnungsbehörden und den unzähligen Menschen, die im Hintergrund auf dem Festplatz agieren, sorgen wir für das Gelingen eines Volksfestes. Unsere Belustigungsangebote wie auch künstlerische und gastronomische Attraktionen sind die wesentlichen Gründe für den Besuch von Volksfesten. Deren hochwertige Präsentation und ständige Weiterentwicklung garantieren das fortbestehende Interesse der Besucherinnen und Besucher. Ein Sparziergang über den Festplatz weckt oft Erinnerungen an den besonderen Gewinn an einer Losbude oder die selbstgeschossene Blume für die Herzdame. Jüngere Menschen erleben herausfordernde Karussells, traditionelle Belustigungen, hören aktuelle Musik und essen und trinken im multikulturellen Austausch. Kinder erleben Begeisterung in einem Feuerwehrauto, einem Flugobjekt oder beim Entenangeln. Diese emotionalen Empfindungen unserer Gäste sind uns ein besonderes Anliegen.
Dafür wird in der Regel viel Geld, zum Beispiel für die Dekoration, die Malerei und das gesamte Equipment, investiert. Manchen Schaustellern sowie vielen Besucherinnen und Besuchern ist gar nicht bewusst, dass die Dekorationen von Schaustellergeschäften häufig von durchaus künstlerischer Qualität sind. Dazu trägt im Wesentlichen bei, dass die Malerei nicht selten von Künstlern mit akademischer Ausbildung stammen, wie z.B. dem im Mai 2022 verstorbenen Jacques Courtois, oder von Maciej Bernhardt, einem ehemaligen Mitglied des „Ateliers für angewandte Werbung“, und vielen anderen guten Malern.
Letztendlich ist es für uns Schaustellerinnen und Schausteller beruhigend zu wissen, dass Fassaden mit sexistischen Sujets inzwischen von Volksfestveranstaltenden nicht mehr zugelassen werden. Die Schaustellerverbände und die Kulturgut Volksfest gUG unterstützen diese Entscheidung. Sie stehen in ständigem, unmittelbarem Kontakt mit Schaustellern, denn solche Fassaden haben auf einem Volksfest nichts zu suchen.“ ©MR
Weitere Monate mussten wir warten
Als die Bekanntgabe der Entscheidung immer näher rückte, stieg die Nervosität.
Mein Herz schlug bis zum Hals, als am 27.03.2026, genau auf den Tag ein Jahr später, die Mails gleichzeitig auf den Bildschirmen aller drei Antragsteller aufleuchtete.
Ich traute mich zuerst nicht, meine zu öffnen. Dann war es schwarz auf weiß zu lesen:
„Sehr geehrte Frau Dr. Ramus,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.
Dazu gratulieren wir Ihnen auch im Namen aller Mitglieder des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission ganz herzlich.
Insbesondere würdigt das Fachkomitee die Schaustellerkultur als überlieferte Lebensweise, die auf vielfältigem Wissen und Können beruht und in offenen, inklusiven Gemeinschaften praktiziert wird.
In der Überarbeitung des Antrags wurde eine breite Einbindung der Trägerschaften sowie eine reflektierte Auseinandersetzung mit historischen Verantwortungen, insbesondere mit kolonialistischen und rassistischen Vergangenheiten, deutlich sichtbar.
Hervorgehoben wird zudem die klare Abgrenzung gegenüber diskriminierenden Darstellungsformen sowie der von den beteiligten Verbänden gefasste Beschluss, sich aktiv gegen Sexismus und Rassismus einzusetzen.
Mit der Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird die Schaustellerkultur als eine reflektierte Kulturpraxis gewürdigt, die Veränderungen aktiv gestaltet und deren Trägerinnen und Träger bereit sind, auch künftig Verantwortung für die sensible und zeitgemäße Weiterentwicklung ihres Kulturerbes zu übernehmen.
Mit der Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ unter www.unesco.de/ike mit Text und Bild dargestellt. Die genannte Bezeichnung der Kulturform wird als verbindlich erklärt. […]
Wir möchten abschließend noch einmal betonen, wie sehr wir Ihr großes Engagement für die Erhaltung Immateriellen Kulturerbes schätzen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im Netzwerk der Träger Immateriellen Kulturerbes.“ (Schreiben der UNESCO-Kommission vom 27.03.2026)
Mir kamen die Tränen; endlich, nach so langer Zeit, haben wir es geschafft, die verdiente Anerkennung von der Deutschen UNESCO-Kommission zu erhalten.
Nun wollen wir uns alle gemeinsam freuen, dass die Aufnahme der „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen wurde und damit für alle Zeiten geschützt sein wird. Wir wollen stolz und zuversichtlich in die Zukunft der Schaustellerkultur schauen.
© Margit Ramus
2025 überarbeiteter Antrag Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland Mai 2025
Korrekturen gelb unterlegt
Mai 2025 Begleitschreiben zum Thema Sexismus auf Schaustellerfassaden
In der folgenden Galerie sind die im Antrag vorgeschriebenen zehn Fotos zu sehen.










