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Jahrmarkt

Jahrmarkt ist die Bezeichnung für die meistens einmal im Jahr stattfindenden Märkte. Sie wurden  ab dem 11. Jahrhundert durch landesfürstlichen Erlass oder Gesetz geschaffen.  Der älteste verbriefte Jahrmarkt ist den Würzburger Bürgern zuzuschreiben. König Konrad II. verlieh im Jahr 1030 dem Bischof von Würzburg das Recht, neben den gewöhnlichen Märkten einen Jahrmarkt abzuhalten.

In den einzelnen Regionen wird er auch Kirchweih, Kerbe, Messe, Dult, Schützenfest oder Kirmes genannt. Das charakteristische ist dabei die Belustigung und Unterhaltung.
Sie sind alle unter dem allgemein gebräuchlichen Oberbegriff Volksfest zusammengefasst.

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