
Am 16. Oktober des Jahres 1035, verlieh Kaiser Konrad II. dem Bremer Erzbischof Bezelin das Recht, zweimal jährlich in Verbindung mit großen Kirchenfesten einen Jahrmarkt abzuhalten. Während des Marktes ruhten die Privilegien der Zünfte, und es durften alle Waren frei verkauft werden. Aus diesen freien Markttagen entwickelte sich der bis heute erhaltene Name ‚Bremer Freimarkt’. (Petzoldt. S. 434).
In einer Urkunde von 1382 erhielt der Bremer Rat die Markthoheit und die Jahrmärkte wurden damals zum ersten Mal als „freie Märkte“ bezeichnet. Gleichzeitig verschob der Rat die Termine leicht und trennte sie damit von den großen Kirchenfesten Pfingsten und dem Fest des hl. Willehad.
Nach Konrad II. musste jeder nachfolgende Kaiser das Jahrmarktsprivileg regelmäßig erneuern. Diese Regel fand erst unter Franz II. ihr Ende, der im Jahre 1793 die Entscheidungsgewalt über den Markt in die Hände des Bremer Senats legte. Von jenem Zeitpunkt an entschieden die Hanseaten selbst, ob und wann sie Markt halten wollten.
Ganzjährig führte die Freie Hansestadt Bremen die Gewerbefreiheit erst 1861 ein.
Da der Bremer Freimarkt seit 1035 in der norddeutschen Großstadt Bremen stattfindet ist er eines der ältesten Volksfeste Deutschlands. Mit jährlich über vier Millionen Besuchern an 17 Tagen und mehr als dreihundert Schaustellern bezeichnen die Verantwortlichen des Bremer Freimarkts ihr Fest, als die größte Veranstaltung dieser Art in Norddeutschland.
Der traditionelle Ausruf zur „fünften Jahreszeit“, wie die Bremer die Freimarktstage auch nennen, lautet: „Ischa Freimaak!“, was sich mit „Es ist ja Freimarkt!“ übersetzen lässt. 2015 fand der 980. Bremer Freimarkt vom 16. Oktober bis zum 1. November statt.
1955 erschienen im Komet in zwei aufeinanderfolgenden ausgaben ein Bericht über den Bremer Freimarkt. Er ist hier nachzulesen:
1955 Bremer Freimarkt Bericht im Komet
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