Liebe Newsletterleserinnen und -leser ,
Ich freue mich, Ihnen heute von einem ganz besonderen Ereignis zu berichten.
Zum ersten Mal wird ein Karussell unter den Schutz der Denkmalpflege gestellt.
2001 erwarb Toni Schleifer aus Zülpich eine kleine Berg- und Talbahn mit dem Namen Fahrt ins Paradies, welche fast 50 Jahre lang in einem Gartenschuppen eingelagert war.
Nach Jahren der Restaurierung fand die Premiere dieses einmaligen Oldtimers auf der Dürener Annakirmes 2010 statt. Nun 15 Jahre später, wurde der Traum der Familie Schleifer wahr und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland setzte das Karussell unter den Schutz der Denkmalpflege. In einem feierlichen Akt wurde am 25.07.2025 die Plakette überreicht.
In der Begründung heißt es:
„Die Berg- und Talbahn „Fahrt ins Paradies“ ist ein bewegliches Denkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW (2022). „Seine Erhaltung und Nutzung liegt wegen der wissenschaftlichen und volkskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse.“
Interessant ist, dass vom Amt für Denkmalpflege in ihrem Gutachten, die Dekoration des am 25.April 1939, 13 Tage vor Beginn des 2. Weltkriegs, an Jakob Pfeifer ausgelieferten Karussells „Fahrt ins Paradies“ folgendermaßen beurteilt wird:
„Thematisch bedient die Darstellung das Bedürfnis nach einer außergewöhnlich prunkvollen oder eben auch paradiesischen Welt. Auch noch in der NS-Zeit wirken diese traditionellen, auf das breite Publikum kalkulierten Bildwelten fort. So haben die Frauendarstellungen der „Fahrt ins Paradies“ nichts mit dem Frauenbild der Nationalsozialisten gemein. Die (volks-)tanzenden Kinderpaare mögen da im Sinne der Zeit eher schon ein sittliches Vergnügen darstellen.“
Dies beruhigt uns Schaustellerinnen und Schausteller sehr.
Wie schon berichtet sind Frauendarstellungen auf den Fassaden einiger weniger Schaustellergeschäften der 1990er Jahre, z.B. 2022 auf dem Stuttgarter Frühlingsfest von der medialen Kritik als sexistische und rassistische Darstellungen bezeichnet worden. So wurde im März dieses Jahres, der zum 3. Mal, in Gemeinschaft des DSB, BSM und der Kulturgut Volksfest gUG gemeinsam gestellte Antrag, die deutsche Volksfest- und Schausteller-Kultur in die Liste der Immateriellen Kulturgüter der UNESCO auf zu nehmen, noch einmal zurückgestellt. Unser Antrag fand in allen Punkten die Zustimmung der UNESCO Kommission, nur die kritische Reflexion mit dem Thema „Sexismus auf den Fassaden der Schaustellergeschäfte“ fand man nicht ausreichend begründet und geplante zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung von Darstellungen, die sexuelle Übergriffe und sexistische Diskriminierung verherrlichen, fehlten im Antrag.
In einer Videokonferenz konnte die Kommission jedoch davon überzeugt werden, dass die Schausteller selbst, nach den Vorfällen in Stuttgart und München das Problem unverzüglich gelöst hatten. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass sich unsere Geduld auszahlen wird und wir im März 2026 endlich auch diese verdiente Wertschätzung der UNESCO erhalten werden.
Heute freuen wir uns ganz besonders mit der Familie Schleifer, dass ihr Karussell von nun an unter den Schutz der Denkmalpflege gestellt ist. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Einzelheiten dieser besonderen Wertschätzung können Sie beim Anklicken des unten angezeigten Beitrag nachlesen.
Margit Ramus
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