Der Schausteller definiert sich selbst als Jemand, der nach Schaustellerart sein mobiles Geschäft (Fahr-, Belustigungs-, Verkaufs-, Warenausspielungs- oder Schaugeschäft) betreibt und mit Wohn- und Gerätewagen Volksfeste beschickt.
In der Regel sind Schausteller keine Artisten, Akrobaten o.ä.
Mittelpunkt ihrer Schaustellung ist daher nicht die persönliche Darbietung.