Glossar A - Z

Reisegewerbe

Mit der Einführung der Gewerbeordnung im Jahre 1794 erhielt das Fahrende Volk unter dem Begriff Reisegewerbe eine Gewerbefreiheit.  Von den zuständigen Behörden wurden begrenzte Konzessionen für Schausteller, eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen ausgestellt.
Die Form der Gewerbeausübung wurde in der Wander-Gewerbeordnung festgelegt.

Belegt ist, dass am 9.11.1864 von der Königlichen Bezirksregierung Arnsberg der Witwe Heinrich Heitmann aus Kamen für das „Aufstellen eines Karussells mit Musikbegleitung auf einer Drehorgel im Regierungsbezirk Münster 1865“ ein Gewerbeschein ausgestellt worden ist. (Stadtmuseum Münster 1986. S. 129)

Die Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 sowie die Verdichtung des Eisenbahnnetzes ermöglichte eine enorme Ausbreitung des Reisegebietes und des Reisegewerbe.
Damals wurde ein Wandergewerbeschein für die Schausteller von der jeweiligen Heimatbehörde ausgestellt. Noch heute ist eine Reisegewerbekarte für Schausteller Vorschrift.

1935 Wandergewerbeschein für Willi Graesler.

Margit Ramus

Stadtarchiv von Münster. Stadtmuseum Münster 1986.
Irsigler/Lasotta 1984.

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