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Liebe Newsletterleserinnen und -leser ,
wieder einmal haben wir bis zur letzten Minute gehofft, dass die deutsche Schaustellerkultur endlich in die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen wird. Dann kam die Nachricht, dass auch der neue Antrag zur Aufnahme zurückgestellt ist, weil die Ablehnung von Sexismus auf dem Volksfest von den Schaustellerverbänden nicht ausreichend überzeugt dargestellt worden war. Wir bekamen jedoch die Möglichkeit einer Nachbesserung.
Im Jahre 2022 hatten Vertreterinnen der Ratsfraktion der Grünen bei einem Rundgang über das Frühlingsvolksfest in Stuttgart die Dekorationen einiger Schaustellergeschäfte als sexistisch kritisiert.
In einer Videokonferenz konnten wir nun Vertreterinnen und Vertreter der Fachkommission davon überzeugen, dass dieses Thema für uns Schausteller längst vom Tisch ist, denn keine Schaustellerin oder kein Schausteller beabsichtigt, mit provokanten, sexistischen oder rassistischen Bemalungen ihrer Geschäfte das Publikum und Familien mit ihren Kindern zu brüskieren, Menschen zu diskriminieren, abzuwerten oder in ihren Gefühlen zu verletzen. Deshalb waren damals die entsprechenden Firmen auch unmittelbar bereit, die Fassaden ihrer Geschäfte zu modernisieren.
Für Schaustellerinnen und Schausteller ist es beruhigend zu wissen, dass Schaustellergeschäfte mit Fassaden, die Anlass zur Kritik bieten könnten, inzwischen von Volksfestveranstaltern ausgeschlossen werden.
Die Schaustellerverbände und die Kulturgut Volksfest gUG unterstützen diese Entscheidung, denn Fassaden mit sexistischen oder rassistischen Sujets haben auf einem Volksfest nichts zu suchen.
Wir geben die Hoffnung nicht auf und kämpfen weiter, bis wir endlich die verdiente Anerkennung für die Wertigkeit unseres Kulturguts erhalten.
Vielleicht lesen Sie den ausführlicheren Artikel dazu im Kulturgut-Volksfest-Archiv.
Margit Ramus
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