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Liebe Newsletterleserinnen und -leser ,
Wie Sie inzwischen alle wissen, haben wir es geschafft!
Die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ ist von der Deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Blickt man zurück in unsere Geschichte ist es fast schon unfassbar, wie weit und schwierig der Weg vom Fahrenden Volk des Mittelalters zum Schausteller der Gegenwart war.
Seit dem Mittelalter zogen die „Fahrenden Leute“ von Stadt zu Stadt anlässlich der dort stattfindenden Jahrmärkte. Unter ihnen waren Händler, Barbiere und Kaufleute verschiedener Herkunft. Dazu gesellten sich ortsansässige Zuckerbäcker, Schlachter, Wirtsleute, Handwerker wie Schmiede, Schlosser oder Tischler. Komödianten, darunter waren Gaukler, Musikanten und Artisten, rundeten das bunte Bild des Jahrmarktes ab. Bei Dunkelheit mussten sie jedoch bis weit ins 19. Jahrhundert die Stadt verlassen. Übernachtet haben sie in Planwagen oder selbstgebauten einfachen Fuhrwerken außerhalb der Stadtmauern. Die Fahrenden Leute hatten kein leichtes Leben, keine bürgerlichen Gesetze schützten sie und sie durften auch keine Heiligen Sakramente empfangen. Das heißt, keine Taufe, keine Kommunion und kein Pastor durfte ihre Beerdigung begleiten. Als Teil des sogenannten Fahrenden Volks des Mittelalters wurden Schausteller diskriminiert und auch später noch lange von bürgerlichen und kirchlichen Rechten ausgeschlossen. Bis heute bestehen noch vereinzelt Vorurteile. Erst mit dem ‚Preußisch Allgemeinen Landrecht von 1794’ wurden die Bedingungen für sie besser. Zum ersten Mal wurden begrenzte Konzessionen ausgestellt, für eine bestimmte Zeit in einem gewissen Territorium zu reisen. Etwa 70 Jahre später wurde die Gewerbeausübung der Schausteller in der Wandergewerbeordnung festgelegt. Bis zur Gegenwart benötigen Schaustellerinnen und Schausteller einen Gewerbeschein, in dem die Geschäftsart eingetragen ist, z.B. Fliegende Bauten für alle Fahrgeschäfte, Spielgeschäft, Imbiss, Süßwaren oder Ausschank.
Den etwa 6000 Schaustellerfamilien, die auf 9750 großen und kleinen Volksfesten während der Saison leben und arbeiten, wird durch diese Anerkennung offiziell bestätigt, dass die Kultur der Schaustellerinnen und Schausteller in Deutschland ein zu schützendes Kulturgut ist.
Margit Ramus
Der lange Weg zu dieser Anerkennung seit 2013 kann hier nachgelesen werden.
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