Versammlungsbeschluss
Gelegentlich [Anlässlich] der Gemeinschaftsversammlung der Fachgruppe I des ambulanten Gewerbe und Schausteller unter dem 1. Vorsitzenden Herrn Josef Schoeneseifen und seinem Vorstand und der Kölner Schaustellerverein unter dem 1. Vorsitzenden Willi Kleiner mit seinem Vorstand, wurde von den Mitgliedern folgender Antrag gestellt:
Um in Zukunft feststellen zu können, wer Kölner Bürger ist und seinen geschäftlichen und steuerlichen Betrieb von Köln aus verwaltet, muss bei der Vergabe der Karnevalsplätze durch das Liegenschaftsamt, bei der Entgegennahme des Platzvertrages, den Personalausweis von Köln von Mann und Frau vorlegen.
Bei der Abstimmung des gestellten Antrages wurden 45 Stimmen für den Antrag, 20 stimmen dagegen und 9 Enthaltungen abgegeben.
Der Antrag wurde von der Versammlung angenommen.
Dieser Versammlungsbeschluss wird dem Liegenschaftsamt zur Kenntnis übergeben.
Die Vorstände
Protokollführer Josef Milz — Abschrift © Margit Ramus
Original des handschriftlichen Protokolls: 1975.12.10 Beschluss
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Quellen | Übertragung aus dem originalen Protokoll, geschrieben von Josef Milz Margit Ramus
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